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Information zur Lutherkirche Krefeld

1. Zum baulichen Zustand der Lutherkirche

Ende August 2024 wurden bei einer Routinebegehung massive Schäden am Dachstuhl der Lutherkirche entdeckt (Risse, Feuchtigkeit, Pilzbildung). Zu diesen Schäden hat die Gemeinde für bislang etwa 65.000 Euro eine Notsicherung durch spezialisierte Gutachter und Fachbetriebe durchführen lassen.

Bei diesen Maßnahmen handelt es sich nicht um eine Sanierung, sondern nur um eine provisorische Sicherung. Es sind regelmäßige Kontrollmessungen erforderlich, die auch erfolgen.

Während der Sicherungsarbeiten sind weitere Schäden an tragenden Bauteilen der Kirche (u.a. an der Kuppel, an Pfeilern auf der Nord- und Südseite sowie am Mauerwerk im Keller) bekannt geworden.

Das Presbyterium ist über diese Schäden durch die beauftragten Sachverständigen informiert worden. Aufgrund dieser Schäden ist eine Freigabe der Kirche nicht wieder erfolgt.

Ebenfalls aufgrund dieser weiteren Schäden ist eine „bloße“ Sanierung des Dachstuhls mit dem Ziel, die Kirche in kürzerer Zeit wieder nutzen zu können, nicht möglich. Allein die beim Bau erforderliche Entlastung und Neubelastung kann weitere Schäden an der Kirche verursachen. Außerdem ist derzeit unklar, ob ein neuer, vermutlich schwererer Dachstuhl vom Gebäude überhaupt getragen werden könnte.

Eine Wiederfreigabe der Kirche zur Nutzung kommt nach sachverständiger Einschätzung nur nach einer „gesamtheitlichen Sanierung“ in Betracht. Die Kosten einer Sanierung liegen schon nach dem, was der Gemeinde bisher bekannt ist, bei einem mittleren einstelligen Millionenbetrag.

Die Einschätzungen der beteiligten externen Sachverständigen decken sich mit den Einschätzungen der Bauverwaltung unseres Kirchenkreises. Die Gemeinde steht im Kontakt mit der Unteren Denkmalbehörde und dem LVR sowie der Stadt Krefeld (Stadtplanung). Die Beauftragung weitererfachlicher Gutachten wird die Gemeinde mit den Denkmalbehörden abstimmen. Geeignete, d.h. spezialisierte Sachverständige werden gesucht, sind aber aufgrund ihrer hohen Auslastung nicht immer kurzfristig zu verpflichten.

Leider fehlt für die Lutherkirche aufgrund ihrer Entstehungszeit eine Berechnung der Statik. Eine solche Berechnung kam erst nach dem Zeitpunkt der Erbauung auf.

Sie jetzt anzufertigen ist zeitaufwendig und kostspielig. Dabei geht es nicht nur um ein Nachvollziehen der an sich schon komplexen Konstruktion. Auch der Verwitterungszustand der Steine bzw. die Tragfähigkeit einzelner Steine und der Zustand von Fundament und Boden wären einzubeziehen.

Um insbesondere die Orgel zu schützen, hat die Gemeinde auch im zu Ende gehenden Winter die Kirche auf die benötigte Mindesttemperatur geheizt, obwohl sie nicht genutzt werden konnte.

2. Zur Situation des Gemeindebezirks und der Gemeinde

Wie alle Kirchengemeinden im Kirchenkreis Krefeld-Viersen und deutschlandweit steht auch die Evangelische Kirchengemeinde Krefeld-Süd vor der Herausforderung, ihre Strukturen an die weiter sinkenden Gemeindegliederzahlen anzupassen.

Aufgrund der langfristig weiter sinkenden Kirchensteuereinnahmensind für die kommenden Jahre erhebliche und systematische Sparüberlegungen erforderlich.

Die Gemeinde ist Eigentümerin zweier Kirchen, die beide unter Denkmalschutz stehen (dieLutherkirche und die Markuskirche in Fischeln). Wir wissen um den außerordentlichen kunsthistorischen Wert der Lutherkirche und der darin befindlichen Walckerorgel. Die Gemeinde schätzt die kostbare Orgel, die in Stadt und Region bekannte Kirchenmusik und die wichtige Arbeit des Fördervereins in hohem Maße.

V.a. die Bevölkerungsentwicklung in der Stadt hat jedoch dazu geführt, dass das Zentrum des Gemeindelebens sich in den Bereich der Markuskirche verlagert hat, die wesentlich stärker als die Lutherkirche genutzt wird. Dieser Effekt wird sich perspektivisch noch verstärken, da für den Süden Fischelns Baugebiete in Planung sind.

3. Vorentscheidung des Presbyteriums

Aufgrund der finanziellen Überforderung durch die jetzt schon bekannten Kosten hat das Presbyterium folgende Vorentscheidung getroffen, wobei noch keinerlei rechtlich verbindliche Schritte gegangen worden sind:

Das Presbyterium der Ev. Kirchengemeinde Krefeld-Süd hast beschlossen, auf eine Sanierung der Lutherkirche zu verzichten – in dem Wissen, dass dann voraussichtlich keine Nutzungsfreigabe mehr erteilt werden wird.

Da die Gemeinde die Lutherkirche nicht langfristig als Gottesdienststätte im eigenen Bestand haltenkann, strebt das Presbyterium die Abgabe der Lutherkirche an eine*n andere*n Eigentümer*in an.

Die Gemeinde trägt Verantwortung für zwei denkmalgeschützte Kirchen, für Mitarbeitende sowie für die Weitergabe des Glaubens, die Seelsorge und weitere Aufgaben, für die Kirchensteuermittel eizusetzen sind.

Die Gemeinde ist bereit, das für Lutherkirche und Orgel zur Verfügung stehende Geld aufzuwenden, um ein Konzept für Kirche und Orgel zu entwickeln und so alles Mögliche zu tun, um den weiteren Lebensweg bzw. die weitere Nutzung des Gebäudes und der Orgel durch eine*n andere*n Eigentümer*in vorzubereiten.

Die Gemeindeglieder sind in einer Gemeindeversammlung am 11.03.2025 über den baulichen Zustand der Lutherkirche, die Situation des Gemeindebezirks und die Entscheidung des Presbyteriums informiert worden.

Dabei wurden auch Angebote der Gemeinde vorgestellt, die den Gemeindegliedern im Lutherbezirk weiterhin (künftig an neuen Orten in unmittelbarer Nachbarschaft der Lutherkirche) zur Verfügung stehen werden. Selbstverständlich sind alle Gemeindeglieder auch zu den Angeboten in der Markuskirche eingeladen.

Krefeld, 12.03.2025

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