Bestattung
Die Gemeinschaft mit Jesus Christus wird durch den Tod nicht aufgehoben. Von Anfang an hat die christliche Gemeinde ihre Toten zur letzten Ruhe geleitet. Die Bestattung ist Ausdruck der Liebe und der Achtung gegenüber den Verstorbenen.
Deshalb heißt es auch in der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR), dass im Gottesdienst zur Bestattung der gekreuzigte und auferweckte Herr Jesus Christus verkündigt wird.
Auch andere Formen als die Erdbestattung
In der Evangelischen Kirche im Rheinland gibt es keine Festlegung auf eine bestimmte Form der Bestattung. Neben der traditionellen Erdbestattung steht die Kirche den Angehörigen auch bei Feuerbestattung, Urnenbeisetzung bzw. Bestattung auf einem naturnahen Friedhof zur Seite.
Für Absprachen zur kirchlichen Bestattung kann man sich entweder direkt oder über ein Bestattungsinstitut mit der Pfarrerin, dem Pfarrer oder dem Evangelischen Pfarramt in Verbindung setzen.
Kirchliche Bestattung erfordert grundsätzlich Mitgliedschaft
Die kirchliche Bestattung setzt grundsätzlich voraus, dass die Verstorbenen der evangelischen Kirche angehört haben. Waren die Verstorbenen noch nicht getauft oder nicht Mitglied der evangelischen Kirche, kann auf Bitten der evangelischen Angehörigen ausnahmsweise eine kirchliche Bestattung stattfinden, wenn die Verstorbenen sie nicht ausdrücklich abgelehnt haben.
Der Termin wird vom Bestattungsinstitut und der zuständigen Pfarrerin oder dem zuständigen Pfarrer in Absprache mit den Angehörigen festgelegt. Vor der Bestattung findet ein Trauergespräch statt.
Nach der Bestattung wird der Verstorbenen im darauffolgenden Gottesdienst in den Fürbitten gedacht.